Personalrat Hauptschule der Bezirksregierung Köln

Es gibt unterschiedliche Gründe und Anlässe für eine Versetzung. Allen ist gemein, dass sie an bestimmte Voraussetzungen und Fristen für die Antragstellung gebunden sind. Im Wesentlichen gibt es folgende Versetzungsverfahren:

·      Versetzungen in NRW

·      Versetzungen nach einer Teilzeit im Blockmodell (früher Jahresfreistellung, davor Sabbatjahr)

·      Rückkehr aus Elternzeit oder sonstiger Beurlaubung

·      Lehreraustausch bundesweit

·      Versetzungen in NRW von aufzulösenden Schulen

·      Laufbahnwechsel

Alle Versetzungsverfahren müssen im Rahmen der Antragstellung über das Internetportal OLIVER gestellt werden.

Ausführliche Informationen zu den Versetzungsverfahren und den Fristen unter:

https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/OLIVER/pages/index.jsf


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